Lassen Sie von sich hören!
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Was zahlt die Krankenkasse?

Durch die Neuregelung des Spitzenverbandes der GKV wurden die Vertragspreise für Hörgeräte deutlich angehoben. Versicherte erhalten im günstigsten Fall je nach Krankenkasse fast doppelt so viel Geld. Damit lohnt es sich jetzt besonders, dem eigenen Gehör Aufmerksamkeit zu schenken.

Höhere Vertragspreise für Hörgeräte: Gut hören – weniger zahlen!

Mit der Neuregelung der Vertragspreise sind auch eine Reihe neuer technischer Vorgaben für Hörgeräte verbunden. Wer jetzt neue Hörhilfen bekommt, profitiert doppelt. Die neuen Geräte müssen mit volldigitaler Technik ausgestattet sein, über mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme verfügen und eine Störschallunterdrückung für störende Geräusche besitzen. Diese Vorgaben garantieren eine Mindestausstattung wichtiger Hörgerätefunktionen, für die Versicherte bislang hohe Beträge zahlen mussten.

Vorgeschriebene Mindestausstattung:

  • Volldigitale Technik
  • Mindestens Vierkanalsystem
  • Störschallreduzierung
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Wenigstens drei Hörprogramme
  • Definierte Verstärkungsleistung von bis zu 75 dB

Je nach Grad der Hörminderung und der jeweiligen Krankenkasse können die Zuzahlungen und Ansprüche auf Zubehör oder Sonderausstattungen variieren – für ausführliche Informationen besuchen Sie uns in einem unserer Fachgeschäfte oder rufen Sie zwecks Terminvereinbarung kurz an.